Sondereigentumsverwaltung in Hamburg Ihre Eigentumseinheit, rundum betreut.

In der Sondereigentumsverwaltung in Hamburg bieten wir Ihnen neben der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums auch das Immobilienmanagement für Ihre Eigentumseinheit. Als Kapitalanleger und Vermieter unterstützen wir Sie bei allen Belangen – auch bei Einheiten außerhalb unseres WEG-Bestandes.
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Sondereigentumsverwaltung in Hamburg: Wohnhochhaus mit Eigentumswohnungen
Heller Wohnraum einer betreuten Eigentumswohnung in Hamburg

Leistungsumfang

Unsere Aufgaben in der Sondereigentumsverwaltung in Hamburg

Die Sondereigentumsverwaltung in Hamburg richtet sich an Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen: Während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum betreut, kümmern wir uns um Ihre einzelne Einheit – Mietvertrag, Mieteingang, Betriebskostenabrechnung und Instandhaltung innerhalb der Wohnung. Rechtliche Grundlage ist das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dessen Vorgaben wir für Sie im Blick behalten. So bleibt Ihre Kapitalanlage ertragreich, ohne dass Sie sich selbst um Mieter, Handwerker oder Abrechnungen kümmern müssen. Auf Wunsch vertreten wir Ihre Interessen auch in der Eigentümerversammlung Ihrer Gemeinschaft – sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Einheit.

Kaufmännische Aufgaben

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
  • Überweisung des Wohngeldes gem. Wirtschaftsplan

Technische Aufgaben

  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Schlüsselbestellungen

Rechtliche Aufgaben

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Organisatorische Aufgaben

  • Auswahl des Mieters
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung von Objektberichten
  • Nach Wunsch: Vertretung der Eigentumsinteressen gegenüber der WEG

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

Persönliche Beratung, kurze Wege – seit 1964 in Hamburg.